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Gutachten

Bewertung von gestörten Bauabläufen, Nachtragsmanagement, Fragen zur Abrechnung, Beurteilung der Folgen von Vergabeverzögerungen oder Kündigungen – in unserem Fachbereich erstellen wir Gutachten jeder Art. Neben dem „klassischen“ Parteigutachten erarbeiten wir regelmäßig überparteiliche Schiedsgutachten zur Herbeiführung von Einigungen im Streitfall.

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Vertrags- & Nachtragsmanagement

Ein zielorientiertes und gut strukturiertes Vertragsmanagement ist für eine Risikominimierung, Chancenoptimierung, Kostensenkung und Transparenz der Vorgänge in Unternehmen und Projekten entscheidend. Die LHR legt in der Praxis das Fundament für ein betriebswirtschaftliches Handeln und schafft ein umfassendes, projektbezogenes Steuerungsinstrument.

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Spezialwissen

Neben einem sehr breiten Kenntnisstand durch alle Gebiete unseres Tätigkeitsfeldes verfügt LHR auf den Gebieten "gestörter Bauablauf" und "Terminplanung" über besondere Erfahrung, die uns zu einem der führenden Ingenieur- und Sachverständigenbüros in Deutschland machen.

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Seminare

Unser Büro bietet Seminare mit einer individuellen, auf den jeweiligen Interessenten zugeschnittenen, Thematik an. Unsere Seminarreferent:innen kommen gerne zum Sitz Ihres Unternehmens oder zu einem anderen Veranstaltungsort.

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Unsere Leistungen

Gutachten

Gestörte Bauabläufe & Nachtragsmanagement

Unsere Mandanten sind überwiegend öffentliche Auftraggeber, Firmen und Versicherungen. Durch unsere öffentlich bestellten Sachverständigen werden jährlich etliche Gutachten für Gerichte und im staatsanwaltlichen Auftrag erstellt.

Zur gerichtsfesten Feststellung von störungsbedingten Bauzeitenverlängerungen werden hohe Ansprüche an das Nachweisverfahren gestellt. Das von LHR entwickelte mehrstufige Nachweisverfahren zur Bewertung von gestörten Bauabläufen genügt diesen Ansprüchen und umfasst folgende Schritte:

  • Stufe 1: Anspruchsanalyse
  • Stufe 2: Bewertung der Verzögerung
  • Stufe 3: Modifizierung um Soll (0)
  • Stufe 4: Situationsanalyse und Fortschreibung am Beginn der Bauablaufstörung
  • Stufe 5: Situationsanalyse und Fortschreibung zum Ende der Bauablaufstörung
  • Stufe 6: Ergebnisdarstellung

Nachträge stellen zunächst zusätzliche Vergütungsbegehren des Auftragnehmers bei möglicherweise auftraggeberseitig zu vertretenden Bauvertragsabweichungen dar.

Um eine solche Vertragsabweichung überhaupt erkennen zu können, ist die intensive Auseinandersetzung mit der eigentlichen Beschreibung der Leistung – also meistens mit dem vollständigen Bauvertrag – das Fundament allen Handelns. Die Zusammenarbeit mit Baujuristen ist daher oftmals angezeigt und wird von uns ausdrücklich befürwortet, da – dies zeigt unsere lange Erfahrung mit der Auseinandersetzung mit Nachträgen – nur so ein erfolgreiches Nachtragsmanagement aufgebaut werden kann.

Ob nun Nachträge erstellt oder geprüft werden sollen, der Ablauf im Nachtragsmanagement ist stets der Gleiche:

  • Anspruch dem Grunde nach
  • Formerfordernisse
  • Dokumentation der Anordnung und ausgeführten Baumaßnahmen und Sekundärwirkungen
  • Nachtragsbegründung
  • Bestimmung der Preisermittlungsgrundlagen
  • Vergütungsberechnung
  • Nachtragsprüfung und Nachtragsverhandlungen

Ob zum Aufbau von Forderungen oder auch bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen ist es entscheidend, dass die Wirkzusammenhänge zwischen Störungs- bzw. Änderungsursachen und deren Auswirkungen vorgetragen werden können. Auch um überhaupt frühzeitig erkennen zu können, ob Leistungsänderungen oder aber Behinderungen vorliegen, ist der Vergleich zwischen dem tatsächlichen und dem geplanten Bauablauf und den Kosten notwendig. Die sich hieraus möglicherweise ergebenden Ansprüche werden im Rahmen eines Nachtragsmanagements formuliert.

Bei der Bauabrechnung fordert uns das Besondere.

  • Erstellung einer nachempfundenen, also im Nachhinein entwickelten, Urkalkulation zum Zwecke der Abrechnung von gekündigten Globalpauschalverträgen
  • Anleitungen zu und Mitarbeit bei der Erstellung von gekündigten Pauschalverträgen im Anlagenbau (keine VOB-Verträge)
  • Prüfung von Schlussrechnungen
  • Prüfungen von Forderungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Ortsüblichkeit
  • Überprüfung von Abrechnungen zur Vorbereitung von Betrugsprozessen
  • Ausgleichsberechnungen bei erheblichen Mengenveränderungen

Nachdem durch eine Vielzahl von höchstrichterlichen Urteilen geklärt ist, dass das Risiko einer verspäteten Auftragserteilung der öffentliche Auftraggeber zu tragen hat und auch klargestellt wurde, dass ursprüngliche Vertragsangebote inhaltlich konserviert werden und der verzögerte Zuschlag auf das unveränderte Angebot zustande kommt, stehen nunmehr baubetriebliche Problemstellungen im Fokus der Beteiligten. Mit der Entscheidung des BGH, dass nur diejenigen tatsächlich entstandenen Kosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit aus dem Vergabeverfahren zurückzuführen sind, zu berücksichtigen sind und die in der Angebotskalkulation angesetzten Beschaffungskosten keine Rolle spielen – die Kalkulation also nicht zur Geschäftsgrundlage wird -, wurden auch hier grundlegende Vorgaben gemacht. Durch die Entscheidung, dass bei schlüssiger Darlegung, dass bei geplantem Bauablauf Nachunternehmerleistungen zu anderen Preisen eingekauft hätten werden können, diese maßgebend sein sollen, ist ein weiterer bislang strittiger Sachverhalt aufgelöst worden.

Nunmehr besteht die baubetriebliche Schwierigkeit hauptsächlich in der Aufschlüsselung der tatsächlichen (Mehr) Kosten in einen Anteil aus der Vergabeverzögerung und in einen Anteil aus den oftmals weiteren Bauzeitverlängerungen. Es wird daher eine Transformation der tatsächlichen Kosten auf Kosten, wie sie in einem hypothetischen und nur durch die Vergabeverzögerungen und durch die damit einhergehenden Sekundärverzögerungen geänderten Bauablauf entstanden wären, notwendig.

Wir beraten und unterstützen Sie in jedem Stadium, erstellen Ausarbeitungen und fertigen aber auch Prüfberichte an:

  • Erarbeitung eines hypothetischen Bauablaufs, der sich unter Berücksichtigung sämtlicher Auswirkungen aus der verzögerten Vergabeentscheidung eingestellt hat
  • Ermittlung des tatsächlichen Bauablaufs
  • Abgleich beider Bauabläufe in Bezug auf die Beauftragung bzw. Auslösung von Teilleistungen
  • Transformation tatsächlicher Kosten auf den hypothetischen Bauablauf
  • Bestimmung der Mehr- und Minderkosten in Folge der Vergabeverzögerung aus der Differenz der Kosten im hypothetischen und im geplanten Bauablauf.

Die Kündigung eines Bauvertrages ist ein schwerwiegender Eingriff in die Abwicklung des abgeschlossenen Vertrages. In einem solchen Fall sind drei entscheidende Fragen zu beantworten:

  • Erfolgte die Kündigung durch den Auftragnehmer oder durch den Auftraggeber?
  • Sind die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund erfüllt?
  • Welche Folgen hat die Kündigung auf den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers und wie sind mögliche Gegenansprüche des Auftraggebers zu bewerten?

Eine Besonderheit stellen sog. Teilkündigungen dar, die jedoch nur für in sich abgeschlossene Bauteile/-leistungen möglich sind. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat die Anforderungen hieran bewusst sehr hoch gesetzt.

Wir beraten und unterstützen Sie in jedem Stadium, erstellen Ausarbeitungen und fertigen aber auch Prüfberichte an:

  • Vertragsanalysen inkl. SchwachstellenanalaysenDokumentation der erbrachten Leistungen
  • Abrechnung der erbrachten Leistungen
  • Bestimmung nicht ersparter Kosten bei nicht erbrachten Leistungen
  • Ermittlungen kündigungsbedingter Schadenskosten
  • Bewertung von mangelhaften Leistungsteilen
  • Beurteilung von Ersatzmaßnahmen

Wir sind auch schon mehrfach mit Kündigungen von (Global-) Pauschalverträgen bei Großprojekten befasst gewesen, bei denen zusätzlich noch

  • das Leistungssoll nachträglich so dargestellt werden muss, dass eine Leistungsfeststellung und damit eine Abrechnung der erbrachten bzw. der nicht erbrachten Leistungen überhaupt erst möglich ist.

Vertragsmanagement

Anti-Claimmanagement

Zu unseren Leistungen im Bereich des projektbezogenen Vertragsmanagements zählen:
  • Unterstützung bei der Vertragsgestaltung, besonders bei funktionalen Aspekten,
  • Risikobewertung und Risikominimierung,
  • (Mit-)Gestaltung der vertraglichen, aber auch technischen Verhandlungen zwischen Auftraggebern und Bietenden bis zum Vertragsabschluss,
  • baubetriebswirtschaftliche Analyse von Vertragsentwürfen und Ausschreibungsunterlagen,
  • Verdeutlichung der Genehmigungs-, Planungs- und Freigabeprozesse anhand von Workflows mit Verantwortungssphären,
  • Begleitung von Vertragsänderungen und Fortschreibungen,
  • baubetriebliche Beratung in Fragen der VOB und HOAI,
  • Projekthandbücher mit Überblick über die wichtigsten Vertragsbestandteile, Verfahrensregelungen und Fristen.

Ist ein Projekt erst einmal optimal aufgesetzt, so – und dies ist der dem Bauwesen innewohnenden Dynamik geschuldet – wird man nicht verhindern können, dass es zu Änderungen kommt.

Unter Anti-Claimmanagement verstehen wir nicht nur eine konsequente Abwehr ungerechtfertigter Forderungen sondern, vor allem eine permanente Erfassung des IST-Zustandes. Denn die beste Möglichkeit zur Verhinderung von Forderungen sind effektive Maßnahmen, die Abweichungen minimieren. Hierzu muss man aber permanent wissen, was im Projekt stattfindet und warum dies so geschieht. Nur auf einer vertieften Kenntnisbasis sind Optimierungsmaßnahmen zu entwickeln.

Unsere Leistungen umfassen z. B.:

  • Einführung oder Verbesserung der baubegleitenden Dokumentation zur Abwehr von Forderungen,
  • Frühzeitige Plausibilitätsprüfung von angekündigten Forderungen dem Grunde und der Höhe nach,
  • Vergleich zwischen Soll-, störungsmodifizierten und tatsächlichen Bauabläufen,
  • Anfertigung von möglichen Störungsszenarien,
  • Erarbeitung von Strategien zur Minimierung von Störungsauswirkungen,
  • Inhaltliche Prüfung von Nachträgen dem Grunde und der Höhe nach,
  • Baubetriebliche Stellungnahmen zu Anspruchsbegründungen,
  • Gutachten zur Bauzeit mit dem Ziel, Störungen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, zu bewerten und mögliche Doppelkausalitäten aufzudecken,
  • Verhandlungsbegleitung und Verhandlungsführung.

Ein Nachtrags- bzw. Claimmanagement sollte nicht erst starten, wenn konkrete Forderungen gestellt werden. Im Rahmen des Vertragsmanagements sollten bereits zu Anfang eines Projektes im Zuge der Erarbeitung und Aushandlung von Verträgen die Weichen hierfür gestellt werden.

Wir verstehen das Nachtrags- und Claimmanagement in Anlehnung an die DIN 69901-5 als die „Überwachung, Bewertung, Entscheidung, Dokumentation und Steuerung der Umsetzung von Änderungen im Projekt gegenüber der bisher gültigen Planung“ und können Sie bei der

  • Analyse und Herausarbeitung von Nachtragspotenzialen (gestörte Bauabläufe, vertragliche Grundlagen, Schriftverkehr, Terminkontrolle, Bautagesberichte etc.),
  • Verfassung des erforderlichen Schriftverkehrs,
  • Dokumentation der entstandenen Änderungen und des tatsächlichen Bauablaufs,
  • Terminverfolgung und -prognose,
  • Vorbereitung bei der Durchsetzung von Nachtragsforderungen,
  • Verfassen von Gutachten und baubetrieblichen Stellungnahmen,
  • Verhandlungsbegleitung und / oder Verhandlungsführung.

Nicht selten geschieht es, dass wir auch von den Rechtsabteilungen frühzeitig nachgefragt werden, als zunächst unbeteiligter Dritter an sog. Workshops teilzunehmen, um mit der Unternehmensleitung, Projektleitung, Bauleitung und kaufmännischen und juristischen Fachabteilungen eine Lösung für gravierende Änderungen zu erarbeiten und vor allem darauf hinzuwirken, dass im Sinne der gefundenen Lösungsansätze von allen Beteiligten in gleicher Art und Weise gehandelt und argumentiert wird.

Spezialwissen

Terminplanung & mehrstufiges Nachweisverfahren störungsbedingter Bauzeitenverlängerung

Das von Herrn Prof. Dr. Lang entwickelte mehrstufige Beweisverfahren zur Bewertung von gestörten Bauabläufen ist ein vielfach angewendetes und erprobtes Verfahren. Das Verfahren kann von allen Parteien zur objektiven Bewertung herangezogen werden.

Ein weiteres wichtiges Themengebiet ist die Bearbeitung von Terminplänen unterschiedlichster Art.

Mit Hilfe der Terminplanung wird ein Projekt zeitlich und thematisch strukturiert sowie in seiner Abfolge festgelegt. Mit Fortgang eines Projektes erfolgt auch eine Weiterentwicklung der Terminplanung. Die Terminplanung wird regelmäßig in drei Phasen unterteilt:

Rahmenterminplanung:

Im frühen Projektstadium werden nur wenige Vorgänge (Abschnitte) dargestellt, die das Projekt zeitlich kennzeichnen.

Ablaufplanung:

Die einzelnen Abschnitte des Rahmenterminplans werden aufgegliedert und verknüpft, so dass grundsätzliche Abhängigkeiten in einem Projekt ersichtlich werden.

Detailterminplanung:

Aufbauend auf der Ablaufplanung können für bestimmte, ggf. kritische Teilbereiche weitere Untergliederungen vorgenommen werden.

Von der Rahmenterminplanung bis zur Erstellung von Detailterminplanungen für besondere Vorgänge in komplexen Planungs- und Bauabläufen erstellen wir auf Basis von projektbezogenen Vorgaben Terminpläne jeder Art. Unsere Terminpläne können bei Bedarf mit Ressourcen (Arbeitskräfte, Geräte und Kosten) hinterlegt werden. So ist bereits zu einem frühen Projektstadium eine Finanzierungs- und Mittelabflussplanung möglich.

Um Terminabweichungen nicht nur zu dokumentieren, sondern diese aktiv zu steuern, ist ein professionelles Termincontrolling wichtig. Beim Termincontrolling werden durch die Erfassung der Leistungsstände bzw. der Fertigstellungsgrade einzelner Teilleistungen die Ist-Daten erfasst und hieraus Terminprognosen für den weiteren Ablauf erstellt. Im Falle von terminlichen Störungen ist LHR eine ganzheitliche Betrachtung der möglichen Konsequenzen wichtig. Nicht eine technisch mögliche Lösung, sondern eine wirtschaftlich günstige Lösung unter Einhaltung der Projektprämissen ist unser Ziel.

LHR verfügt über professionelle Anwendungskenntnisse in den Terminplanprogrammen Primavera, Asta Powerproject und MS Project. Der Umgang mit hochvernetzten Terminplänen mit vielen hundert Vorgängen gehört für unsere Terminplaner zur täglichen Herausforderung.

Zur gerichtsfesten Feststellung von störungsbedingten Bauzeitenverlängerungen werden hohe Ansprüche an das Nachweisverfahren gestellt.

Das von LHR entwickelte mehrstufige Nachweisverfahren zur Bewertung von gestörten Bauabläufen genügt diesen Ansprüchen und umfasst folgende Schritte:

  • Stufe 1: Anspruchsanalyse
  • Stufe 2: Bewertung der Verzögerung
  • Stufe 3: Modifizierung um Soll (0)
  • Stufe 4: Situationsanalyse und Fortschreibung am Beginn der Bauablaufstörung
  • Stufe 5: Situationsanalyse und Fortschreibung zum Ende der Bauablaufstörung
  • Stufe 6: Ergebnisdarstellung

Im Idealfall begleiten wir unsere Mandanten bereits mit Eintritt eines Störungsereignisses. Damit helfen wir allen Beteiligten, die Folgen der vertraglichen Abweichungen bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu erkennen und so mögliche Gegenmaßnahmen im Sinne des Projektes einzuleiten. Um Anspruchsgrundlagen zu sichern, haben wir ein Dokumentationsmanagement entwickelt, welches wir individuell auf die vorhandene Situation und Bedürfnisse unseres jeweiligen Mandanten anpassen können.

Seminare

Claim Management & Nachtragsmanagement

LHR bietet verschiedene Seminare an, nachfolgend finden Sie eine exemplarische Auswahl. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an!

„Qualifizierte Vertragsausschöpfung“ oder: „Wie kann man berechtigte Nachträge durchsetzen?“
Über den richtigen Umgang mit Nachträgen bei Vertragsänderungen / Zusatzleistungen / Behinderungen

Zielgruppe:
Mitarbeiter aus Bau- und Projektleitung, Kaufleute, Vertrieb

Ziele:
Vermitteln von bauwirtschaftlichen, baubetrieblichen und baurechtlichen Hintergründen, damit Nachtragsforderungen besser erkannt und bearbeitet sowie Ansprüche besser durchgesetzt werden können.

Inhalte:

  • Vertragsanalyse und Vertragsterminplan
  • Permanenter Baustellenabgleich
  • Komplexe Dokumentation
  • Systematischer Forderungsaufbau
  • „Die 12 Gebote der Projektabwicklung“

Methoden: Vortrag, Diskussion, praktische Fallbeispiele

Dauer: Halber Tag (ca. 3 – 4 Stunden)

„Claim Management“
Vertragsgerechtes Durchsetzen von Nachträgen / Schadensersatzforderungen / Entschädigungen aus Bauzeitverzögerungen

Zielgruppe: Mitarbeiter aus Bau- und Projektleitung, Kaufleute, Vertrieb

Ziele: Vermitteln von bauwirtschaftlichen, baubetrieblichen und baurechtlichen Hintergründen, damit Bauzeitverzögerungsforderungen besser erkannt und bearbeitet sowie Ansprüche besser durchgesetzt werden können.

Inhalte:

  • Wandel der Anforderungen an Bau- und Projektleiter
  • Der Bauvertrag und seine Umsetzung in der Praxis
  • Baurechtliche Anspruchsgrundlagen für Bauzeitverzögerungsforderungen nach der VOB/B und BGB
  • Erkennen der Störungen / Behinderungen
  • Notwendige Dokumentation der Störungs- und Behinderungssachverhalte
  • Nachweis der Bauzeitverzögerungen am Bauablaufplan
  • Aufbau einer Entschädigungsforderung gemäß § 642 BGB
  • Aufbau einer Schadensersatzforderung gemäß § 6 VOB/B
  • Verhandlungen über Nachträge und Schadensersatzforderungen

Methoden: Vortrag, ausführliche Diskussion, praktische Fallbeispiele

Dauer: 1 Tag

„Grundlagen Nachtragsmanagement“
Vertragsgerechtes Durchsetzen von Nachträgen und Schadensersatzforderungen

Zielgruppe: Mitarbeiter aus Bau- und Projektleitung, Kaufleute, Vertrieb

Ziele: Vermitteln von bauwirtschaftlichen, baubetrieblichen und baurechtlichen Hintergründen, damit Nachtragsforderungen besser erkannt und bearbeitet sowie Ansprüche besser durchgesetzt werden können.

Inhalte:

  • Wandel der Anforderungen an Bau- und Projektleiter
  • Der Bauvertrag und seine Umsetzung in der Praxis
  • Vertragsanalyse als Grundlage des vertragsgerechten Handelns
  • Wichtige vertragliche Regelungen:
    Bedenkenanmeldungen, Vollmachtenregelung, Allgemeine Geschäftsbedingungen usw.
  • Baurechtliche Anspruchsgrundlagen für Nachtragsforderungen nach § 2 VOB/B
  • Besonderheiten der Anspruchsgrundlagen bei Schadensersatzforderungen
  • Die 12 Gebote der Projektabwicklung
  • Verhandlungen über Nachträge und Schadensersatzforderungen

Methoden: Vortrag, ausführliche Diskussion, praktische Fallbeispiele

Dauer: 1 Tag

„Nachtragsmanagement für Fortgeschrittene“
Vertragsgerechtes Durchsetzen von Nachträgen und Schadensersatzforderungen

Zielgruppe: Mitarbeiter aus Bau- und Projektleitung, Kaufleute, Vertrieb

Ziele: Vertiefung der im Nachtragsmanagement Teil I erworbenen Kenntnisse und Umsetzung in konkreten Fallbeispielen zur Nachtragsbegründung und Nachtragskalkulation.

Inhalte:

  • Maßnahmen zum Erkennen von Nachtragsforderungen
  • Gerichtsfeste Dokumentation der Sachverhalte als Basis
  • Nachtragsforderungen formulieren und begründen
  • Beispielfälle für eine Nachtragsbegründung
  • Systematik der Nachtragskalkulation nach der VOB
  • Beispielberechnungen für Nachtragskalkulationen
  • Die Besonderheiten der Schadensersatzforderungen / Entschädigungsforderungen

Methoden: Vortrag, ausführliche Diskussion, praktische Fallbeispiele

Dauer: 1 Tag

Starten Sie Ihr Projekt mit uns!

Unsere Ingenieure erarbeiten bei nationalen und internationalen Großprojekten Lösungen im Sinne unserer Mandanten, die vertretbare Ergebnisse für alle Beteiligten anstreben – fachlich korrekt, wissenschaftlich fundiert und auf dem neusten Stand der Erkenntnisse aus der Welt der Technik und des Rechtes.